Kontoformen für Freiberufler – Privates Girokonto oder Geschäftskonto?

Privates Girokonto oder Geschäftskonto? Diese möglichen Kontoformen kommen für Freiberufler in Frage

Wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit beginnen, gibt es unheimlich viele Details zu beachten. Wie erfolgt die Anmeldung meines Gewerbes? Welche Gewerbeform eignet sich am besten für mich? Welche steuerlichen Details sind zu beachten? Welche Infos benötigt das Finanzamt? Ein Punkt, der oft nicht sofort den Weg auf die To-do-Liste findet, ist die Frage nach dem passenden Konto. Um Ihnen die Auseinandersetzung mit diesem Thema zu erleichtern, fasse ich in diesem Beitrag die wichtigsten Informationen zum privaten Girokonto und zum Geschäftskonto zusammen.

Geschäftskonto – ein Muss für Freiberufler?

Zunächst sollte die wohl entscheidendste Frage geklärt werden: Haben Freiberufler überhaupt die Wahl bei Ihrem Konto oder ist ein Firmenkonto Pflicht? Die Antwort ist abhängig von der Gewerbeform Ihres Unternehmens. Für Kapitalgesellschaften schreibt der Gesetzgeber tatsächlich ein Geschäftskonto vor, während Kleinunternehmer und Freiberufler nicht dazu verpflichtet sind und ebenfalls ihr privates Girokonto für betriebliche Transaktionen nutzen dürfen. Per Gesetz haben Sie also, sofern Sie keine Kapitalgesellschaft gegründet haben, die Wahl.

Diese Möglichkeit ist allerdings mit Vorsicht zu genießen, da einige Kreditinstitute dies dennoch ablehnen und in ihren AGBs die Nutzung eines Privatkontos für geschäftlichen Zahlungsverkehr ausschließen. Möchten Sie nun Ihr privates Girokonto für alles Geschäftliche nutzen, so sollten Sie unbedingt mit Ihrer Bank klären, ob das möglich ist.

Unsere Tabelle zum Thema Freiberufler vs Gewerbetreibender

Tabelle: Freiberufler vs. Gewerbetreibende – Rechte & Pflichten im Vergleich

Selbstständigkeit funktioniert als Gewerbetreibender oder als Freiberufler. Die Rechte und Pflichten beider Gruppen in einer Tabelle gegenübergestellt.

Unterschiede zwischen den Kontoformen: Transparenz und Kosten

Damit Sie sich entscheiden können, ob ein privates Girokonto oder ein Geschäftskonto für die betrieblichen Transaktionen die richtige Wahl für Sie ist, müssen Sie wissen, was beide Formen unterscheidet.

Was den Funktionsumfang beider Kontoformen angeht, so sind sie fast identisch. Mit dem privaten Girokonto als auch mit einem Geschäftskonto können Sie Überweisungen tätigen, Daueraufträge einrichten, Barabhebungen an Bankautomaten tätigen und per EC-Kartenzahlung bezahlen. Was das Geschäftskonto allerdings ermöglicht und das Girokonto nicht, ist die Einrichtung eines SEPA-Lastschriftmandats.

Die zwei wohl bedeutendsten Unterschiede zwischen den beiden Kontoformen sind die Transparenz und die Kosten. Aufgrund des Verbraucherschutzgesetzes sind Girokonten transparenter gestaltet als Geschäftskonten, d. h. die Banken sind dazu verpflichtet, bezüglich der Kosten und Dienstleistungen ihrer angebotenen Girokonten absolut transparent zu sein. Was die Kosten angeht, so setzen sich diese bei beiden Formen in der Regel aus fixen und variablen Bestandteilen zusammen (obwohl viele Kreditinstitute mittlerweile keinen Fixkosten-Bestandteil mehr haben). Was die variablen Kosten angeht, so schneiden Geschäftskosten im direkten Vergleich meist schlechter ab, da es viele Buchungen sowie Ein- und Auszahlungen zu verzeichnen gibt. Der variable Kostenanteil eines Geschäftskontos ist in Summe deshalb meist höher als der eines Girokontos.

Vorteile eines Geschäftskontos

Auch wenn ein Geschäftskonto wahrscheinlich die teurere Variante ist und Freiberufler, sofern keine Kapitalgesellschaft gegründet wurde, auch ihr privates Girokonto nutzen dürfen, so gibt es doch einige Vorteile eines Geschäftskontos. Welche das sind, möchte ich Ihnen im Folgenden aufzeigen.

Der größte Vorteil des Führens eines Geschäftskontos liegt in der präzisen Trennung zwischen dem gewerblichen und privaten Zahlungsverkehr. Auf diese Weise wird die Buchführung um einiges erleichtert:

  • Fehlerhafte Zuweisungen werden ausgeschlossen, indem Buchungen eindeutig zuzuordnen sind.
  • Die wirtschaftliche Lage des eigenen Unternehmens kann leichter eingeschätzt werden, da auf dem Geschäftskonto ausschließlich geschäftliche Geldbewegungen aufgeführt sind und der Überblick so vereinfacht wird.
  • Es besteht die Möglichkeit eines Lastschriftverfahrens, sodass Sie fällige Beträge direkt von Ihrem Kunden einziehen können.
  • Jeder Kontoauszug stellt einen steuerlich relevanten Beleg dar, wodurch die Nachweispflicht gegenüber dem Finanzamt erleichtert wird.
  • Die Kontoführungsgebühren sind steuerlich absetzbar.
  • Einige Banken bieten Sonderleistungen für ihre Geschäftskonten, wie beispielsweise spezielle Kreditkarten.

Lassen Sie sich beraten!

Möchten Sie eine Freiberuflichkeit antreten, so gibt es vielerlei Dinge, die Sie vorab beachten und erledigen müssen. Die Wahl einer Kontoform für Ihre gewerblichen Geldbewegungen ist ein Bestandteil der Vorbereitung.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Kapitalgesellschaften gesetzlich dazu verpflichtet sind, ein Geschäftskonto einzurichten. Als Freiberufler bleibt Ihnen die Wahl. Die oben genannten Unterschiede und Vorteile eines Geschäftskontos können Ihnen die Entscheidung, abhängig von individuellen Wünschen, vielleicht erleichtern. Trotz allem sollten Sie sich definitiv von dem Kreditinstitut Ihrer Wahl beraten lassen und sich gut darüber informieren, welche Leistungen und Kosten die verschiedenen Kontoformen beinhalten.



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2 Kommentare zu "Kontoformen für Freiberufler – Privates Girokonto oder Geschäftskonto?"

Hallo Frau Meier,

erkennt das Finanzamt auch einen elektronischen Kontoauszug in Form einer PDF-Datei an?

Liebe Grüße
Daniel Mayer

Antworten
Susanna Fischer - 20. August 2020 | 7:44

Hallo Herr Mayer,

bei dem privaten Girokonto werden die elektronischen Kontoauszüge vom Finanzamt akzeptiert.
Diese können ausgedruckt beim Finanzamt vorgelegt werden.

Handelt es sich um das Geschäftskonto, ist dies zwar ebenfalls möglich, es müssen jedoch die Aufbewahrungspflichten nach GoBD berücksichtigt werden. In diesem Fall ist die Aufbewahrung der elektronischen Kontoauszüge vorgeschrieben. Die Ausdrucke der Kontoauszüge reichen nicht aus.
Da an dieser Stelle auch einige andere Einschränkungen und Besonderheiten beachtet werden sollten, würde ich Ihnen empfehlen sich zu diesem Thema von Ihrer Bank beraten zu lassen.

Viele Grüße
Susanna Fischer

Antworten

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