Semira Meier
12. März 2020

Der Gründungszuschuss – so erhalten Sie Zuschuss vom Staat

Data Analysis for Business and Finance Concept. Graphic interface showing future computer technology of profit analytic, online marketing research and information report for digital business strategy.

Wie soll ich zu Beginn einer Selbstständigkeit über die Runden kommen? Wie kann ich meine Familie ernähren, solange die Geschäfte noch nicht laufen? Reicht mein sorgsam angespartes finanzielles Polster aus, bis ich als Freiberufler richtig Fuß gefasst habe?

Solche Fragen stellen sich viele, die mit dem Gedanken einer Selbstständigkeit spielen. Gerade die Anfänge bereiten oft Kopfzerbrechen, weil die finanzielle Unsicherheit groß ist. Um Existenzgründer genau bei dieser Thematik zu unterstützen, stellt der deutsche Staat eine bestimmte Förderung bereit: den Gründungszuschuss. Was es damit genau auf sich hat und wie dieser beantragt werden kann, möchte ich Ihnen in diesem Beitrag aufzeigen.

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist die bekannteste staatliche Unterstützung, die es in Deutschland für Selbstständige gibt. Er wurde am 20. Juli 2006 durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende geschaffen und am 1. August desselben Jahres wirksam. Seit April 2012 ist er in §93 Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch fest verankert, um den Lebensunterhalt von Existenzgründern zu sichern. Zu Beginn war der Gründungszuschuss bei Neuanträgen eine Pflichtleistung der deutschen Bundesagentur für Arbeit, was Ende 2011 allerdings geändert wurde. Seitdem ist diese staatliche Förderung eine Ermessensleistung, wodurch noch ca. jeder fünfte Gründer den Zuschuss erhält.

Unser Whitepaper zu den 5 besten Investitionen für Freiberufler während der Coronakrise

Die 5 besten Investitionen für Freiberufler während der Coronakrise

In diesem Whitepaper erhalten Sie fünf wertvolle Tipps, um die Coronakrise erfolgreich zu bewältigen.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um einen Gründungszuschuss zu erhalten?

Wie bereits erwähnt, erhält seit dem Jahr 2012 nicht mehr jeder Existenzgründer automatisch eine finanzielle Förderung von Seiten des Staates. Um davon zu profitieren, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen:

  1. Mindestens 1 Tag offiziell arbeitslos: Es ist nicht möglich, einen Gründungszuschuss zu beantragen, wenn Sie direkt aus einem Beschäftigungsverhältnis kommen. Grundvoraussetzung, um Empfänger des Gründungszuschusses zu werden ist, dass Sie mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sind und Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen.
  2. Noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I: Erfüllen Sie die erste Voraussetzung, so ist es gleichzeitig essenziell, dass Sie diese Unterstützung noch nicht vollkommen ausgeschöpft haben. Damit Sie als Existenzgründer Anspruch auf Förderung im Rahmen des Gründungszuschusses haben, müssen Sie noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I aufweisen können.
  3. Keine zweite Förderung innerhalb von 2 Jahren: Sollten Sie bereits im Rahmen einer Selbstständigkeit eine staatliche Förderung nach dem SGB III erhalten haben, so ist eine weitere Unterstützung durch den Gründungszuschuss nicht möglich, wenn die erste Förderung weniger als 24 Monate zurückliegt.
  4. Hauptberuflich Freiberufler: Damit Sie Anspruch auf den Gründungszuschuss haben, reicht es nicht aus, nebenberuflich selbstständig zu sein. Sie müssen Ihre freiberufliche Tätigkeit hauptberuflich ausüben.
  5. Sie sind jünger als 64 Jahre: Die finanzielle Unterstützung durch den staatlichen Gründungszuschuss endet, wenn Sie das 65. Lebensjahr erreichen.

Erfüllen Sie diese 5 Kriterien, können Sie einen Gründungszuschuss beantragen. Die letztliche Entscheidung, ob Sie diesen dann auch erhalten, liegt bei Ihrem Sachbearbeiter der Bundesagentur für Arbeit. Nach welchen Kriterien dieser entscheidet, möchte ich Ihnen nun ebenfalls erläutern.

Unsere Tabelle zum Thema Freiberufler vs Gewerbetreibender

Tabelle: Freiberufler vs. Gewerbetreibende – Rechte & Pflichten im Vergleich

Selbstständigkeit funktioniert als Gewerbetreibender oder als Freiberufler. Die Rechte und Pflichten beider Gruppen in einer Tabelle gegenübergestellt.

So läuft der Antrag auf den Gründungszuschuss ab

Möchten Sie einen Gründungszuschuss beantragen, so müssen Sie Verschiedenes nachweisen und dafür unterschiedliche Unterlagen vorbereiten.

Zunächst einmal müssen Sie den schriftlichen Antrag bei Ihrem Arbeitsvermittler der Bundesagentur für Arbeit abholen. Hier ist es unabdingbar, dass die Abholung des Antrages vor der offiziellen Gründung erfolgt. Haben Sie bereits im Vorfeld eine freiberufliche Tätigkeit oder ein Gewerbe angemeldet, entfällt ihr Anspruch auf Förderung im Rahmen des Gründungszuschusses.

Der nächste Schritt ist der wahrscheinlich zeitaufwändigste: die Erstellung eines Businessplans. In diesem Plan muss sowohl Ihr Geschäftskonzept als auch eine detaillierte Finanzplanung inklusive einer Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für die ersten 3 Jahre Ihrer Selbstständigkeit ausgearbeitet sein. Wichtig ist dabei, dass Ihre Argumente zur Gründung schlüssig sind und dass Sie aufzeigen können, dass die langfristige Existenzsicherung gegeben sein wird.

Der Businessplan muss dann, bevor Sie ihn bei der Bundesagentur für Arbeit einreichen, von einer fachkundigen Stelle begutachtet und als positiv bewertet werden. Fachkundige Stellen sind beispielsweise Industrie- und Handelskammern, Unternehmensberater, Kreditinstitute oder Gründungszentren. Bewertet eine dieser Stellen Ihren Businessplan positiv, so erstellt er Ihnen eine sogenannte Tragfähigkeitsbescheinigung. Diese zählt ebenfalls zu den Unterlagen, die Sie bei der Antragstellung vorlegen müssen.



Weisen Sie einen aktuellen Lebenslauf vor

Damit auch Ihre persönliche Eignung dargelegt wird, sollten Sie Ihren Lebenslauf auf den neusten Stand bringen und ihn gemeinsam mit weiteren Zertifikaten wie Arbeitszeugnissen, akademischen Dokumenten oder Ausbildungszertifikaten beilegen.

Die notwendigen Dokumente zur Antragstellung nochmal zusammengefasst:

  • Schriftlicher Antrag der Bundesagentur für Arbeit
  • Businessplan
  • Tragfähigkeitsbescheinigung
  • Lebenslauf und weitere Zeugnisse bzw. Zertifikate

Das sind die Unterlagen, die Sie zwingend bei einer Antragstellung des Gründungszuschusses vorlegen müssen. Davon abgesehen möchte ich Ihnen aber weitere Tipps an die Hand geben, die Ihre Chancen auf einen positiven Bescheid drastisch erhöhen.

5 Tipps beim Antrag auf den Gründungszuschuss

1. Lassen Sie sich nicht abwimmeln

Oft werden Sie bei der Frage nach dem Antragsformular schon mit folgenden Worten Ihres Sachbearbeiters konfrontiert werden: „Das erhalten Sie sowieso nicht“. Vergessen Sie nicht, dass Sie zwar keinen Rechtsanspruch auf die Förderung mehr haben, dafür aber auf das Antragsformular. Die erste mündliche Abweisung gibt es oft, weil der bürokratische Aufwand für einen Arbeitsvermittler recht hoch ist und er Zeit und Mühe einsparen möchte. Lassen Sie sich davon auf keinen Fall abschrecken. Bei einer guten und schlüssigen Vorbereitung stehen Ihre Chancen auf eine Bewilligung alles andere als schlecht.

2. Holen Sie sich Unterstützung

Sind Sie sich unsicher, wenn es beispielsweise um die Erstellung Ihres Businessplans oder andere Aspekte des Antragsvorgehens geht? Dann suchen Sie sich einen Gründerberater. Dieser kann Ihnen beratend zur Seite stehen.

3. Fragen Sie den zuständigen Vermittler der Bundesagentur für Arbeit, was er erwartet

Neben den nötigen Unterlagen wird es gern gesehen, wenn Sie beispielsweise ein Existenzgründerseminar besuchen. Diese sind kostenlos und werden vom Arbeitsamt vermittelt.

4. Vermeiden Sie die klare Eignung für andere Jobs

In erster Linie ist es Aufgabe Ihres Sachbearbeiters der Bundesagentur für Arbeit, Sie in ein Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln. Damit Ihnen genau das bei einer angestrebten Existenzgründung nicht in die Quere kommt, müssen Sie Gründe für eine schwere Vermittelbarkeit aufzeigen. Dabei hilft es, wenn Sie sich klar beruflich spezialisieren oder an einen Ort gebunden sind.

5. Erstellen Sie insgesamt 2 Liquiditätspläne

Ihr Sachbearbeiter sollte auf keinen Fall erkennen können, dass Sie bereits aus eigener Kraft für Ihren Lebensunterhalt sorgen können. Sie sollten klar nachweisen können, dass Sie zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit auf den Gründungszuschuss angewiesen sind. Hierfür können Sie die verschiedenen Szenarien in unterschiedlichen Liquiditätsplänen aufzeigen – einmal mit und einmal ohne Gründungszuschuss. Durch eine Mindestumsatzberechnung, worin der zu erwartende Umsatz Ihrer Planung knapp unterhalb der Grenze liegt, die Sie für die Sicherstellung Ihrer Unternehmerentlohnung benötigen, untermauern Sie Ihr Argument.

Höhe und Zahlungsdauer des Gründungszuschusses

Kommen wir nun zu dem Punkt, der Sie wahrscheinlich mit am meisten interessiert: Höhe und Zahlungsdauer des Gründungszuschusses. Hier ist es wichtig, zu wissen, dass es 2 Phasen gibt. In der ersten Phase, die 6 Monate andauert, umfasst der Gründungszuschuss eine monatliche Förderung in Höhe des Arbeitslosengeldes, das beträgt meist 60 % Ihres letzten Gehalts – plus 300 € als Zusatz für Ihre Sozialabgaben.

Sollten Sie nach diesem ersten halben Jahr weiterhin auf Unterstützung angewiesen sein, so können Sie eine Verlängerung beantragen. Da hierfür die Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee anhand der bisherigen Ergebnisse erneut geprüft werden muss, sollten Sie die Verlängerung etwa 2 Monate vor Ablauf der ersten Phase einleiten. Wird auch dieser Antrag bewilligt, startet die zweite Phase. Hier erhalten Sie für weitere 9 Monate 300 € pro Monat als Unterstützung vom deutschen Staat.

Somit kann die Förderung im Rahmen des Gründungszuschusses bis zu 15 Monate andauern. Die Unterstützung in Höhe von 4500 € zur sozialen Absicherung inklusive der Weiterzahlung des ALG I für die erste Phase müssen Sie weder versteuern noch im Nachgang zurückzahlen.

Nehmen Sie sich die finanzielle Unsicherheit

Der Gründungszuschuss ist die bekannteste Förderung, die der deutsche Staat Existenzgründern bietet. Zwar ist diese Leistung seit 2012 keine Pflichtleistung mehr, sondern eine Ermessensentscheidung von Seiten Ihres Arbeitsvermittlers der Bundesagentur für Arbeit, doch ein Antrag lohnt sich in jedem Fall.

Die finanzielle Absicherung zu Beginn einer Selbstständigkeit ist oft ein großer Unsicherheitsfaktor, weshalb eine Förderung in dieser Zeit eine sehr große Last nehmen kann. Damit Sie eine gute Chance auf die Bewilligung Ihres Antrags haben, habe ich Ihnen neben der Erläuterung der feststehenden Voraussetzungen ein paar Tipps an die Hand gegeben. Nun wünsche ich Ihnen viel Erfolg auf dem Weg zum Gründungszuschuss.

Haben Sie noch Fragen dazu oder wissen Sie nicht, ob für Sie ein Gründungszuschuss infrage kommt? Melden Sie sich gerne bei mir!



Das könnte Sie auch interessieren

Träumen Sie auch davon, Ihr eigener Chef zu sein? Als Freiberufler können Sie genau das sein, entweder in kompletter Selbständigkeit oder neben der Arbeit als Angestellter. Viele wissen allerdings nicht […]

weiterlesen

Planen Sie schon länger eine Existenzgründung und haben schon ein Konzept entwickelt? Dann ist der nächste Schritt, dieses umzusetzen und das fängt mit der Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt an. Ich […]

weiterlesen

Soft Skills entscheiden sowohl im Beruflichen als auch im Privaten oft über den Erfolg einer Person. Neben den Hard Skills – also den fachlichen Kompetenzen – sind nämlich die menschlichen Fähigkeiten immer gefragter. Diese umfassen soziale, persönliche und methodische Fähigkeiten, […]

weiterlesen

Schreiben Sie einen Kommentar

Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus. Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.





Kontaktieren Sie uns!
Alina Beck
Alina Beck Kundenservice