Thorsten Winkels
20. Januar 2020

So starten Sie in die Freiberuflichkeit

Tipps wie Ihnen der Start in die Freiberuflichkeit gelingt!

Träumen Sie auch davon, Ihr eigener Chef zu sein? Als Freiberufler können Sie genau das sein, entweder in kompletter Selbständigkeit oder neben der Arbeit als Angestellter. Viele wissen allerdings nicht genau, wie Sie Ihren Weg in die Freiberuflichkeit starten sollen. Deswegen möchte ich in diesem Beitrag einmal darauf eingehen, was möglich ist und worauf Sie achten sollten.

Wie werden Sie Freiberufler und wer ist überhaupt Freiberufler?

Die gesetzlichen Grundlagen für die Antwort darauf, wer überhaupt Freiberufler ist, werden im §18 des Einkommensteuergesetzes und §1 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes geregelt.

Nach §18 EstG ist jemand, der „selbständig ausgeübten wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeiten“ nachgeht, freiberuflich tätig. Dazu zählen beispielsweise Ärzte, Anwälte, Notare, Ingenieure, Architekten, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Journalisten oder Dolmetscher.

In §1 PartGG heißt es: „Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.“

Zuerst sollten Sie prüfen, ob diese Beschreibungen auf Sie zutreffen. Danach können Sie ein formloses Schreiben an das Finanzamt aufsetzen. Dies sollte folgende Dinge enthalten:

  • Name und Kontaktdaten
  • Die Tätigkeit, die Sie ausüben möchten
  • Die Nachfrage nach der Vergabe einer Steuernummer
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Tabelle: Eigenschaften von Rechtsformen für Selbstständige

In diesem Download erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Rechtsformen.

Betonen Sie Ihre fachliche Qualifikation

Es gibt aber noch weitere wichtige Punkte zu beachten. Das Schreiben muss innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit an das Finanzamt geschickt werden. Zudem wird in §1 PartGG betont, dass man „besondere berufliche Qualifikation“ besitzen sollte. Diese soll natürlich nachgewiesen werden und daher wäre es gut, wenn Sie an Ihr Schreiben noch um Unterlagen ergänzen, die Ihre fachliche Qualifizierung bestätigen (bspw. Zeugnisse, Diplome, Zertifikate etc.).

Wenn alles gut gelaufen ist, bekommen Sie einen Fragebogen vom Finanzamt, den Sie natürlich wahrheitsgemäß ausfüllen und zurückschicken müssen. Darauf erhalten Sie Ihre Steuernummer und können vollständige Rechnungen stellen und als Freiberufler durchstarten. Falls Sie schon vorher Rechnungen geschrieben haben, können Sie dort anmerken, dass Sie Ihre Steuernummer nachreichen werden.

Gewerbetreibende vs. Freiberufler

Grundsätzlich entscheidet das Finanzamt immer im Einzelfall wer Freiberufler und wer Gewerbetreibender ist (genauere Informationen, vor allem für den IT Bereich, finden Sie hier). Dazu wird das formlose Schreiben vom Finanzamt geprüft. Wenn Sie sich nicht sicher fühlen, können Sie auch vorher mit dem Finanzamt telefonieren und klären, ob es Sinn macht, so ein Schreiben aufzusetzen.

Freiberufliche Tätigkeiten sind nämlich nicht immer zu 100% von gewerblichen abzugrenzen. Wenn ein freiberuflicher Schriftsteller z. B. konkrete Vorgaben zum Inhalt und der Form erhält kann dies als gewerbliche Auftragsarbeit gelten. Um sich immer klar als Freiberufler abzugrenzen, erhalten Sie hier Informationen zum Thema Scheinselbstständigkeit.

Welche Steuern zahlt ein Freiberufler?

Selbstständigkeit und Steuern. Wie viel müssen Sie bezahlen?

Einer der großen Vorteile von Freiberuflern ist, dass Sie keine Gewerbesteuer zahlen müssen – trotzdem fallen noch die Umsatzsteuer und die Einkommenssteuer an. Wenn Sie als Freiberufler Umsatzsteuer zahlen sind Sie auch berechtigt, die Vorsteuer abzuziehen.

Eine Ausnahme bildet hierbei die Kleinunternehmerregelung: Dort werden Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit, die weniger als 17.500€ Jahresumsatz machen. Dann darf man als Selbstständiger aber auch keine Vorsteuer abziehen.

Freiberuflichkeit: Das müssen Sie beachten

Nach Betrachtung der genannten Punkte lässt sich festhalten: Sie können schnell und einfach eine freiberufliche Tätigkeit starten. Dies geht auch neben dem Beruf und ohne viel bürokratischen Aufwand. Trotzdem müssen Sie darauf achten, dass Sie wirklich Freiberufler sind und nicht als Gewerbetreibender gelten. Einige Vorteile des Daseins als Freiberufler und gute Tipps von Kollegen finden Sie auch auf unserer Seite.

Haben Sie noch Fragen dazu oder brauchen Sie Unterstützung beim Einstieg in die Freiberuflichkeit? Melden Sie sich gerne bei mir!



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