Lorand Madai-Tahy
16. September 2019

Betriebliche Haftpflichtversicherung für Freiberufler: Schutz gegen Rechtsverletzung

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In dieser Blogreihe dreht sich alles um das Thema der betrieblichen Haftpflichtversicherung. In diesem 3. Teil beschäftigen wir uns mit Rechtsverletzungen und wie sich IT-Freelancer davor schützen können. Um alle Fragen rund um das Thema zu klären können sie sich die anderen Blogbeiträge angucken (hier finden sie die Beiträge: Grundlage, Teil 1, Teil 2, Teil 4, Teil 5).

Wofür ist ein Schutz gegen Rechtsverletzung notwendig?

Als IT-Freelancer besteht jederzeit die Gefahr in einen Rechtsstreit zu geraten, da Sie in vertraglichen bzw. rechtlichen Beziehungen mit vielen verschiedenen Kunden verwickelt sind. Aufgrund dieser vielfältigen Beziehungen ist die Wahrscheinlichkeit nicht sehr gering, dass es auch mal zu Unstimmigkeiten kommen kann. Wie hoch das Risiko tatsächlich ist, hängt allerdings von einigen Faktoren wie dem Geschäftsmodell ab.

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Beispiel einer Rechtsverletzung

Viele Tools werden im Netz als Open-Source zur Verfügung gestellt. So entsteht der Eindruck, dass sie uneingeschränkt und ungekennzeichnet weiterverwendet werden dürfen. Nicht selten kann es hierbei zu einer Rechtsverletzung kommen. Aus diesem Grund zählen Marken-, Urheber- und Lizenzrechtsverletzungen zu den häufigsten Schadensfällen von IT-Freelancern. Die betriebliche Haftpflichtversicherung deckt solche Schadensfälle in der Regel nicht ab. Auch die Vermögensschadenhaftpflicht kommt nicht für entstandene Schäden aufgrund von Rechtsverletzungen auf.

Passiver Rechtsschutz

Rechtliche Haftungen sind insbesondere im IT-Umfeld nicht immer unstrittig. Freelancer sollten daher eine Vermögensschadenhaftpflicht mit passivem Rechtsschutz abschließen, um sich vor Schadensersatzansprüchen abzusichern.

Im Schadensfall prüft die Versicherung, ob der Anspruch des Klägers überhaupt berechtigt ist und übernimmt gegebenenfalls die Abwehr der Forderung. Die Kosten für Anwälte, Gutachter und Gericht werden ebenfalls von der Versicherung getragen.

Der passive Rechtsschutz deckt im Gegensatz zum aktiven Rechtsschutz keine eigenen Ansprüche ab.

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Fazit

Freelancer sollten einen spezialisierten Anbieter aufsuchen, der Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen für IT-Freelancer anbietet, denn nur so können Sie einen ausreichenden Schutz bei Rechtsverletzungen sicherstellen. Lassen Sie sich deshalb individuell beraten, um den passenden Versicherungsschutz zu finden.

Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung verfügen wir über das Knowhow, um Sie umfassend über die betriebliche Haftpflichtversicherung für IT-Freelancer zu informieren. Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen rund um Ihren beruflichen Versicherungsschutz.

Jan Wollenhaupt
Bei Fragen zur Versicherung stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung
Ihr Ansprechpartner: Jan Wollenhaupt
IHK-geprüfter Versicherungskaufmann
Telefon: +49 521 – 93459685
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