Semira Meier
27. Februar 2019

Betriebliche Haftpflichtversicherung für Freiberufler: Ein Muss?

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Stellen Sie sich vor: Während eines Projektes bei einem Kunden kommt es aufgrund der Zerstörung wichtiger Daten oder einer fehlerhaften Software zu einer Betriebsunterbrechung. Jede Sekunde der Unterbrechung treibt die Kosten für das Unternehmen, das Sie als Freiberufler beschäftigt, weiter in die Höhe. Sechsstellige Summen sind keine Seltenheit. Kennen Sie diese Art von Alptraum?

Auch den Besten passieren irgendwann einmal Fehler. Niemand ist perfekt – weder Mensch noch Maschine. Solche Fehler können Sie als Freiberufler aber nicht nur beruflich, sondern auch privat in den Ruin treiben, denn Sie können in einigen Fällen auch mit Ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden. Um dieses Horrorszenario zu vermeiden, gibt es eine einfache und kostengünstige Lösung – eine betriebliche Haftpflichtversicherung. Dies ist der erste Teil unserer Reihe zu Betrieblichen Haftpflichtversicherungen zu den weiteren Teilen kommen sie hier Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4 und Teil 5.

Was deckt die Betriebliche Haftpflichtversicherung ab?

Viele besitzen eine private Haftpflichtversicherung oder ihnen ist diese Versicherung zumindest ein Begriff. Damit sind verschiedenste Schäden im privaten Umfeld abgedeckt. Sobald Sie sich aber in einem beruflichen Umfeld aufhalten, greift diese Versicherung nicht mehr. Hier sollte die betriebliche Haftpflichtversicherung zum Einsatz kommen, denn sie deckt Schäden von Dritten ab, die in diesem Umfeld entstehen können. Darunter fallen beispielsweise:

  • Prüfung von Schadenersatzansprüchen auf Rechtmäßigkeit und Leisten von Schadensersatz
  • Übernahme von Gerichts- und Prozesskosten
  • Personen- und Sachschäden, die durch die betriebliche Tätigkeit entstehen
  • in IT-Berufen: Datenlöschung, Softwareausfall, Virenbefall, Hackerangriffe, wenn sie durch den Freiberufler verschuldet werden
  • Vermögensschutz für Umsatz- oder Verdienstausfall der Auftraggeber

Ein klassischer Sachschaden liegt vor, wenn Sie zum Beispiel den Laptop eines Kunden bei einem Termin versehentlich vom Tisch stoßen. In diesem Fall kommt die Betriebshaftpflichtversicherung für die entstandenen Schäden auf. Ebenso greift die Betriebshaftpflichtversicherung, wenn Sie einen Kunden zu Fall bringen und dieser im Krankenhaus behandelt werden muss, wodurch ihm ein Verdienstausfall entsteht.

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Damit übernimmt diese Versicherung nicht nur die Prüfung, ob Sie überhaupt haftbar gemacht werden können, sondern dann auch die anfallenden Gerichts- und Prozesskosten.

Wird festgestellt, dass der Schaden aufgrund Ihres schuldhaften Verhaltens oder eines Missgeschicks von Ihrer Seite entstand, so leistet Ihre Betriebshaftpflichtversicherung Schadenersatz für alle Eventualitäten und Gefahren, die von Personen, Betriebsmitteln oder auf Grundstücken und innerhalb von Gebäuden des Versicherten ausgehen.

Für Sie als Freiberufler bedeutet dies, dass Sie in allen beruflich genutzten Räumen versichert sind. Eingeschlossen sind außerdem Gefahren, die von Betriebsmitteln wie beispielsweise elektrischen Geräten ausgehen.

Welche Schäden übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung nicht?

Die oben aufgeführten Leistungen betreffen Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter. Mit Vermögensschäden sind hier allerdings Vermögensfolgeschäden (oder auch unechte Vermögensschäden) gemeint.

Das heißt, dass dieser aus einem vorangegangenen Personen- oder Sachschaden entstand. Ist das nicht der Fall, so wird von einem echten Vermögensschaden gesprochen. An dieser Stelle springt die betriebliche Haftpflichtversicherung nicht ein, eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflicht ist nötig.

Was deckt die Vermögensschadenhaftpflicht ab?

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt hingegen nur direkte Vermögensschäden ab. Ein solcher Schaden liegt vor, wenn Sie beispielsweise Korrekturen an einem Bestellformular durchführen und Ihnen dabei ein Fehler unterläuft, woraufhin mehrere Tage keine Käufe über die Website abgewickelt werden können und ein Umsatzausfall in Höhe von 50.000 Euro entsteht.

Grundsätzlich sollten IT-Freelancer eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen, da 90% der von ihnen verursachten Schäden nicht von der betrieblichen Haftpflichtversicherung abgedeckt werden und von der Vermögensschadenhaftpflicht aufgefangen werden müssen.

Differenzierung: Betriebs-, Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht

Wie in diesem Beitrag bereits deutlich wird, herrscht keine wahre Begriffsklarheit: betriebliche Haftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung oder Vermögensschadenhaftpflicht – diese Begriffe werden oft und gerne als Synonyme verwendet. Letztlich handelt es sich um namentlich verschiedene, aber inhaltlich ähnliche Policen.

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Aber Vorsicht: Einige Versicherungsanbieter bieten aber tatsächlich zum Beispiel eine Betriebshaftpflicht- und davon getrennt eine Berufshaftpflichtversicherung mit unterschiedlichen Leistungen an. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen folgende Empfehlungen mitgeben:

Lassen Sie sich beraten

Möchten Sie eine Versicherung abschließen, die mögliche Schadensersatzleistungen in Ihrem beruflichen Umfeld abdeckt, so lassen Sie sich ausgiebig zu allen Leistungen und Versicherungsvarianten beraten.

Individueller Leistungskatalog

Ähnlich wie bei der Benennung der Versicherung, so flexibel sind Versicherungsanbieter bei dem möglichen Leistungskatalog einer betrieblichen Haftpflichtversicherung. Oft handelt es sich um ein zugeschnittenes Angebot auf bestimmte Berufsgruppen, für welche eine Betriebshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben sind (z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater). Auf Nachfrage sind viele Versicherungsanbieter aber durchaus bereit, diesen Leistungskatalog Ihrer Berufsgruppe entsprechend anzupassen.

Fazit

Niemand ist davor geschützt mal einen schlechten Tag zu haben und Missgeschicke zu begehen. Diese ungewollten Fehler sollten aber niemanden seine berufliche oder gar private Existenz kosten. Deshalb sind gewisse Versicherungen unverzichtbar, die betriebliche Haftpflichtversicherung steht hier sehr weit oben. Schon kleine Unachtsamkeiten können hier Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe nach sich ziehen, die Sie nicht ohne Hilfe aufbringen können.

Aus diesem Grund die klare Empfehlung: Schließen auch Sie als Freiberufler eine Betriebshaftpflichtversicherung ab.

Jan Wollenhaupt
Bei Fragen zur Versicherung stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung
Ihr Ansprechpartner: Jan Wollenhaupt
IHK-geprüfter Versicherungskaufmann
Telefon: +49 521 – 93459685
E-Mail: [email protected]


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2 Kommentare zu "Betriebliche Haftpflichtversicherung für Freiberufler: Ein Muss?"

Dirk Schweizer - 18. Mai 2020 | 12:53

Hallo Frau Meier,

können mehrere unterschiedliche Tätigkeiten über einen Vertrag abgesichert werden?

Liebe Grüße

Dirk Schweizer

Antworten
Susanna Fischer - 26. Mai 2020 | 9:50

Hallo Herr Schweizer,

Es ist möglich in einer Police mehrere Tätigkeiten zu versichern. Dabei müssen die einzelnen Tätigkeiten alle benannt werden und die Risiken dann abgeschätzt werden.
Für genauere Informationen zu den Policen können Sie gerne unserem Versicherungsexperten Herr Wollenhaupt eine Mail schreiben oder anrufen. Dort können Sie genauer über Ihre individuellen Tätigkeiten sprechen und Tipps erhalten.

Telefon: +49 521 – 93459685
E-Mail: [email protected]

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