Unfallversicherung für Freiberufler: Berufliche und private Unfallrisiken abdecken

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung wird von vielen Freiberuflern gerne vernachlässigt – ganz nach dem Motto: Mir passiert schon nichts, das Geld spare ich mir! Verständlich, falls Sie gerade am Anfang Ihrer Existenzgründung stehen und gut mit Ihrem Budget haushalten müssen. Aber Folgendes sollten Sie beim Thema "Unfallversicherung für Freiberufler" bedenken: Ihre Krankenversicherung zahlt im Falle eines Unfalls zwar die Behandlungskosten, jedoch keine Kosten, die durch eine mögliche Invalidität oder Berufsunfähigkeit entstehen. Deshalb ist die Unfallversicherung gerade für Sie als Freiberufler besonders relevant!

Stellen Sie sich vor, es kommt zu einem Unfall, der eine temporäre oder aber im schlimmsten Fall eine dauerhafte Berufsunfähigkeit zur Folge hat. Behandlungskosten, Honorarausfall und ggf. sogar Kosten für den Umbau der Wohnung oder eine berufliche Umschulung: All das kann dann ganz schnell die Existenz bedrohen, da Sie als Freiberufler keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Berufsunfall- oder Arbeitslosenversicherung haben.

Sie sind also nicht wie Festangestellte automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung der zuständigen Berufsgenossenschaft mitversichert. Eine Versicherungspflicht besteht für Sie zwar nicht, allerdings ist es ratsam, sich gegen Unfälle und die möglichen finanziellen Folgen abzusichern. Eine Pflicht besteht aber dahingehend, dass Sie Ihre Mitarbeiter, sofern Sie welche haben, für die gesetzliche Unfallversicherung anmelden.

Für Ihren eigenen Versicherungsschutz sind Sie selbst verantwortlich und haben dazu folgende Möglichkeiten. Sie können eine private Unfallversicherung abschließen oder sich freiwillig in der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft versichern lassen.

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Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung

Im Gegensatz zu Festangestellten sind Sie als Freiberufler nicht dazu verpflichtet, sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und damit gesetzlich gegen Unfälle zu versichern. Wobei man auch hier auf ein paar Ausnahmen achten muss: Fotografen oder Grafiker sind beispielsweise pflichtversichert. Als IT-Freiberufler können Sie das aber auf freiwilliger Basis trotzdem tun.

Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft zahlt bei Unfällen, die im Zusammenhang mit der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen inklusive der Unfälle, die sich auf dem Arbeitsweg ereignen.

Möchten Sie die Variante der gesetzlichen Unfallversicherung wählen, müssen Sie sich an die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft wenden. Diese sind beispielsweise in die Bereiche Handel, Verwaltung und Dienstleistungen unterteilt. Es gibt immer nur einen zuständigen Unfallversicherungsträger. Sollten Sie also in verschiedenen Bereichen tätig sein, wählen Sie die Genossenschaft basierend auf Ihrem Hauptarbeitsbereich. Wenn Sie nicht wissen sollten, welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist, wenden Sie sich direkt an den Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.



Ansonsten gilt: Für Freiberufler (Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Beratende Betriebs- und Volkswirte, Architekten, Ingenieure, Wissenschaftler, Sachverständige, Schriftsteller, Künstler aus den Bereichen Wort, Musik, bildende Kunst und darstellende Kunst, Designer und Berufe der IT-Branche) ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zuständig.

Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung sind normalerweise von der genauen beruflichen Tätigkeit abhängig. Die Höhe der monatlichen Kosten können Sie bei der Berufsgenossenschaft oder auch bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger in Erfahrung bringen. Ihr Vorteil ist, dass Sie die Höhe Ihrer Beiträge innerhalb eines gewissen Rahmens selbst bestimmen können, weil Sie sich ja freiwillig versichern und die Berufsgenossenschaft nicht auf Gewinn ausgerichtet ist. Allerdings hat auch hier wieder Ihre Gefahrenklasse Einfluss auf den Beitrag, da sich dadurch eine zu zahlende Mindestsumme ergibt.

Private Unfallversicherung als Ergänzung zum gesetzlichen Schutz

Private Unfallversicherung als Ergänzung zum gesetzlichen Schutz

Es ist durchaus ratsam, alternativ oder auch zusätzlich eine private Unfallversicherung abzuschließen, da diese gegen Unfälle absichert, die sich im beruflichen oder aber im privaten Bereich ereignen. Wie Sie sicherlich wissen, passieren die Mehrheit aller Unfälle im privaten Kontext und dafür wären Sie mit der gesetzlichen Unfallversicherung nicht abgesichert.

Im Grunde ist die private Unfallversicherung eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, denn diese deckt die privaten Unfälle ab, die durch eine Einwirkung von außen oder aber durch erhöhte Kraftanstrengung verursacht werden. Die private Unfallversicherung greift bei Sportunfällen, privaten Unfällen oder Unfällen auf Umwegen während eines Arbeitsweges und sichert sie hierfür finanziell ab.

Zudem bieten private Unfallversicherungen den Vorteil, dass höhere Versicherungssummen ausgezahlt werden, insbesondere im Vergleich zu den ausgezahlten Renten der gesetzlichen Unfallversicherung. Oft können Sie die Versicherungssumme bei Abschluss der Versicherung selbst bestimmen. Wählen Sie diese so, dass ein langfristiger finanzieller Schutz gewährleistet ist. Darüber hinaus können Sie eine sogenannte Progression vereinbaren, wodurch die Versicherungssumme, die im Versicherungsfall ausbezahlt wird, deutlich erhöht werden kann. Dies ist aber vom vereinbarten Progressionstarif abhängig.

Noch besseren Schutz bietet Ihnen hingegen eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler. Diese kann unter Umständen etwas teurer sein.

Alternativ bietet Ihnen die private Unfallversicherung schon einen guten Grundschutz und kann durch zubuchbare Extras auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Die Kosten für eine private Unfallversicherung für Freiberufler richten sich nach verschiedenen Kriterien. Zum einen spielt die Versicherungssumme eine Rolle, über die der Vertrag abgeschlossen wird. Zum anderen beeinflussen Ihr Alter sowie der gewünschte Versicherungsumfang die Höhe der Beiträge. Auch das Rauchverhalten oder das Ausüben waghalsiger Hobbys werden bei der Beitragsberechnung berücksichtigt.

Auch Ihre Berufsgruppe spielt eine Rolle. Ein Bürojob, beispielsweise Texter, ist normalerweise deutlich ungefährlicher als ein Job mit körperlichem Einsatz, wie zum Beispiel bei einem Tennistrainer, der schnell mal bei seiner Tätigkeit umknicken kann. Daher wird die Versicherung für den Trainer teurer als für den Texter. Achten Sie also darauf, dass Sie einer angemessenen Gefahrenklasse zugeordnet werden und nicht mehr zahlen müssen als nötig. Wenn Sie keiner Gefahrenklasse zugeordnet werden können, zahlen Sie einen Mindestbetrag von 81 € im Jahr.

Außerdem schaut die Versicherung auf Ihre bisherigen Schadensfälle – je mehr Unfälle Sie schon hatten, desto höher werden logischerweise die Beiträge.

Lassen Sie sich bestmöglich beraten und holen verschiedene Angebote ein, um die für Sie beste Variante zu finden.

Jan Wollenhaupt
Bei Fragen zur Versicherung stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung
Ihr Ansprechpartner: Jan Wollenhaupt
IHK-geprüfter Versicherungskaufmann
Telefon: +49 521 – 93459685
E-Mail: [email protected]

Steuerliche Absetzbarkeit der Unfallversicherung

Die Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung sind steuerlich absetzbar. Das heißt, Sie können die entsprechenden Beiträge im Rahmen einer Steuererklärung als Betriebsausgaben geltend machen. Das gilt nicht nur für die Beiträge für Ihre eigene Unfallversicherung, sondern auch für die Beiträge, die für Ihre Mitarbeiter anfallen. Insofern mindern die Beiträge den steuerpflichtigen Gewinn.

Auch die Beiträge für eine private Unfallversicherung können Sie steuerlich berücksichtigen. Dabei wird unterschieden, welcher Anteil auf berufsbedingte Unfälle entfällt und welcher Anteil die privaten Unfälle abdeckt. Wurde die Unfallversicherung ausschließlich für die Absicherung von Freizeitunfällen abgeschlossen, gehört sie vollständig in den Bereich der Vorsorgeaufwendungen.

Weist sie zusätzlich einen beruflichen Anteil auf, zählt dieser zu den Werbungskosten (maximal 50 Prozent) und muss in der entsprechenden Zeile der Steuererklärung angegeben werden. Voraussetzung ist jedoch, dass alle geltend gemachten Werbungskosten den Betrag von 1.000 Euro übersteigen.

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Fazit zur Unfallversicherung für Freiberufler

Zusammenfassend sei allen Freiberuflern empfohlen, sich gegen Unfälle gesetzlich wie auch privat abzusichern. Neben der Krankenversicherung sind die Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung die wichtigsten Versicherungen für Sie als Freiberufler. Deshalb sollte man an diesen Enden nicht sparen, sondern in die finanzielle Absicherung im Falle eines Unfalls investieren.



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2 Kommentare zu "Unfallversicherung für Freiberufler: Berufliche und private Unfallrisiken abdecken"

Kann ich das Risiko der Invalidität auch anderweitig absichern?

Antworten
Susanna Fischer - 20. März 2020 | 14:24

Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Unfallversicherung, gibt es auch die sogenannte Dread-Disease Versicherung. Wie der Name es bereits ausdrückt, greift diese Versicherung bei “schwerer Krankheit”. Die Entscheidung, ob diese vorliegt trifft hier allerdings der Versicherer. Nach der Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, mit der Bestätigung der Invalidität, erfolgt eine Einmalleistung durch die Versicherung.

Ich hoffe ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen.
Gerne können Sie sich bei weiteren Fragen auch direkt mit uns in Verbindung setzen.

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