Lena Deike
30. Juli 2021

Als FreiberuflerIn im Ausland – Ist es problemlos möglich?

Als FreiberuflerIn im Ausland - Ist es problemlos möglich?

Als FreiberuflerIn haben Sie in der Regel die Freiheit, Ihren Arbeitsplatz dorthin zu verlagern, wo Sie es gerne möchten. Aus diesem Grund zieht es einige auch ins Ausland. Doch ist es problemlos möglich als FreiberuflerIn im Ausland zu arbeiten?

Um diese Frage zu klären, finden Sie im Folgenden eine Übersicht, welche Aspekte Sie als FreiberuflerIn im Ausland beachten müssen. Bevor Sie eine Entscheidung treffen können, ist es wichtig sich mit verschiedenen Themen auseinanderzusetzen:

Wie sieht es mit der Steuerpflicht im Ausland aus?

Die Regelungen zu der Steuerpflicht lassen sich in vier verschiedene Szenarien aufteilen:

  • Unbeschränkte Steuerpflicht (§1 EStG)

Als deutsche/r StaatsbürgerIn, mit einem Wohnsitz in Deutschland, sind Sie dazu verpflichtet Ihr Einkommen weiterhin zu versteuern, wenn die Leistung im Ausland erbracht wurde. Denn durch die vereinfachte Steuergesetzgebung, übernehmen Sie als FreiberuflerIn die Umsatzsteuer selbst und führen diese ab.

  • Beschränkte Steuerpflicht (§ 49 EStG)

Wenn Sie einen gewöhnlichen Aufenthalt oder einen Wohnsitz im Ausland haben, Ihre Einkünfte aber in Deutschland erzielen, dann sind nur die Einkünfte, die deutschlandweit erzielt wurden, steuerpflichtig.

  • Erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG)

Sollte der Fall eintreten, dass Sie in einem Niedrigsteuerland leben, jedoch auch weiterhin wirtschaftliche Beziehungen in Deutschland haben, dann ist das erzielte Einkommen weiterhin steuerpflichtig.

  • Nicht steuerpflichtig

Als FreiberuflerIn, wohnhaft im Ausland und mit keinerlei Einkünften in Deutschland, sind Sie von den Steuerpflichten befreit.

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FreiberuflerInnen und Gewerbetreibende im Ausland

In Deutschland erfolgt eine Unterscheidung in FreiberuflerInnen und Gewerbetreibende. Denn Gewerbetreibende zahlen in Deutschland ordnungsgemäß die Gewerbesteuer. Falls Sie ins Ausland auswandern oder Ihre Tätigkeit im Ausland ausüben, kann Ihr in Deutschland angemeldetes Gewerbe, weitergeführt werden. Dies ist allerdings nicht mehr möglich, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland komplett aufgeben. In diesem Fall müssen Sie Ihr Gewerbe in Ihr neues Heimatland verlagern oder ein Gewerbe ohne festen Wohnsitz in Deutschland anmelden. Ein Gewerbe im Ausland kann einerseits, durch unterschiedliche Konditionen, Vorteile mit sich bringen. Andererseits könnte die Anmeldung auch Herausforderungen und einen erheblichen Mehraufwand mit sich bringen. Aus diesem Grund sollten Sie diesen Schritt sorgfältig überdenken.

Rentenversicherung

Im Zusammenhang mit der Ausübung freiberuflicher Tätigkeiten im Ausland und der Rentenversicherung verhält es sich genauso wie mit der Ausübung in Deutschland. Zumeist erfolgt keine Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung, sondern die FreiberuflerInnen schließen private Rentenversicherungen ab. Sollten Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und nur die Tätigkeit im Ausland ausüben, haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit in eine deutsche Rentenversicherung einzuzahlen.

 

Krankenversicherung

Generell ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung für den Aufenthalt in einem anderen Land sehr zu empfehlen. Mit einem Wohnsitz in Deutschland und einem Gewerbe, das in Deutschland angemeldet ist, besteht grundsätzlich die Pflicht eine gesetzliche oder private Krankenversicherung abzuschließen. Jedoch decken diese in der Regel nicht Ihre Aufenthalte im Ausland ab.

Wie bei Reisenden ist es aus diesem Grund zu empfehlen eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Oder alternativ können Sie auf eine internationale Krankenversicherung zurückgreifen. Eine internationale Krankenversicherung bietet den Vorteil, dass sie zeitlich nicht begrenzt ist und entsprechend auch den Wohnsitz in Deutschland nicht erfordert, falls Sie diesen auf dem Weg in die Freiberuflichkeit ins Ausland aufgegeben haben.

Wenn Sie mehr zum Thema Versicherungen für FreiberuflerInnen im Ausland erfahren möchten, schauen Sie gerne auf unserer Versicherungsseite vorbei und lassen sich von Ihrem Versicherungsexperten Jan Wollenhaupt beraten.

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Fazit: FreiberuflerInnen im Ausland

Zusammenfassend gibt es zwar einiges, was bei der Ausübung Ihrer freiberuflichen Tätigkeit im Ausland beachtet werden sollte. Jedoch sind dies Hürden, die mit einer guten Recherche und Beratung gemeistert werden können, sodass Ihnen bei Ihrem Aufenthalt im Ausland nichts im Wege steht.

Haben Sie noch Fragen zum Thema FreiberuflerInnen im Ausland? Dann melden Sie sich gerne bei uns.



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