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Informationsbeauftragten nach AMG (m/w)
Eingestellt von Hays aus Mannheim, Universitätsstadt
Projektbeschreibung
REFERENZNUMMER:
252930/1
IHRE AUFGABEN:
-Überprüfung ob Kennzeichnung, Packungsbeilage und Fachinformation gemäß den Vorgaben der §§ 10, 11 und 11a AMG erstellt wurden und mit dem Inhalt der Zulassung oder Registrierung übereinstimmen
-Sicherstellung dass Aufmachung und Kennzeichnung der Arzneimittel nach § 8 Abs. 1 Nr.2 in keiner Weise irreführend sind
-Sicherstellung dass die Kennzeichnung, die Packungsbeilage, die Fachinformation und die Werbung mit dem Inhalt der Zulassung oder Registrierung übereinstimmen
-Genehmigung von SOPs und anderen Vorschriften und Dokumenten, inklusive Ergänzungen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Informationsbeauftragten stehen
-Erteilung von Auskünften an die zuständige Behörde im Rahmen der Mitwirkungspflicht gemäß § 66 AMG, soweit sie die Tätigkeit des Informationsbeauftragten betreffen
IHRE QUALIFIKATIONEN:
-Sie verfügen über ein abgeschlossenes pharmazeutisches/naturwissenschaftliches Studium oder eine vergleichbare Ausbildung mit profunder Berufserfahrung
-Sie verfügen über die erforderliche Sachkenntnis nach § 74a AMG und haben idealerweise bereits Kenntnisse im Bereich der Parallelimporte
-Sie haben Kenntnisse über nationale Arzneimittelgesetzgebung und EU-Richtlinien
-Ihr Arbeitsstil ist geprägt von hoher Eigenverantwortung, Selbstständigkeit und einer sehr lösungsorientierten Herangehensweise
-Routinierten Umgang in den gängigen MS-Office Anwendungen sowie sehr gute Englisch- und Deutschkenntnisse setzen wir voraus
-Weiterhin verlangt Ihr Aufgabengebiet eine zuverlässige sowie präzise und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
-Die Arbeit im Team bereitet Ihnen Freude
-Belastbarkeit und Offenheit für Neues
WEITERE QUALIFIKATIONEN:
Medical Affairs Manager
252930/1
IHRE AUFGABEN:
-Überprüfung ob Kennzeichnung, Packungsbeilage und Fachinformation gemäß den Vorgaben der §§ 10, 11 und 11a AMG erstellt wurden und mit dem Inhalt der Zulassung oder Registrierung übereinstimmen
-Sicherstellung dass Aufmachung und Kennzeichnung der Arzneimittel nach § 8 Abs. 1 Nr.2 in keiner Weise irreführend sind
-Sicherstellung dass die Kennzeichnung, die Packungsbeilage, die Fachinformation und die Werbung mit dem Inhalt der Zulassung oder Registrierung übereinstimmen
-Genehmigung von SOPs und anderen Vorschriften und Dokumenten, inklusive Ergänzungen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Informationsbeauftragten stehen
-Erteilung von Auskünften an die zuständige Behörde im Rahmen der Mitwirkungspflicht gemäß § 66 AMG, soweit sie die Tätigkeit des Informationsbeauftragten betreffen
IHRE QUALIFIKATIONEN:
-Sie verfügen über ein abgeschlossenes pharmazeutisches/naturwissenschaftliches Studium oder eine vergleichbare Ausbildung mit profunder Berufserfahrung
-Sie verfügen über die erforderliche Sachkenntnis nach § 74a AMG und haben idealerweise bereits Kenntnisse im Bereich der Parallelimporte
-Sie haben Kenntnisse über nationale Arzneimittelgesetzgebung und EU-Richtlinien
-Ihr Arbeitsstil ist geprägt von hoher Eigenverantwortung, Selbstständigkeit und einer sehr lösungsorientierten Herangehensweise
-Routinierten Umgang in den gängigen MS-Office Anwendungen sowie sehr gute Englisch- und Deutschkenntnisse setzen wir voraus
-Weiterhin verlangt Ihr Aufgabengebiet eine zuverlässige sowie präzise und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
-Die Arbeit im Team bereitet Ihnen Freude
-Belastbarkeit und Offenheit für Neues
WEITERE QUALIFIKATIONEN:
Medical Affairs Manager
Projektdetails
- Einsatzort:
-
Projektbeginn:
asap
-
Projektdauer:
3 MM
- Vertragsart:
-
Berufserfahrung:
Keine Angabe
Geforderte Qualifikationen
-
Kategorie:
Sonstiges