Lorand Madai-Tahy
4. Dezember 2019

Krankenversicherung für Freiberufler

Pflegebedürftigkeitsversicherung

Das Thema Krankenversicherung wirkt auf den ersten Blick sehr trocken. Allerdings haben Sie als Freiberufler viele Möglichkeiten, Ihre Pflicht, gesetzlich oder privat versichert zu sein, auszuführen. Ich möchte Ihnen über jene Optionen einen Überblick geben. 

„Möglichkeiten“ ist an dieser Stelle genau das richtige Stichwort, denn anders als Festangestellte, die grundsätzlich gesetzlich krankenversichert sind, haben Sie als Freiberufler die Wahl. Wie sehen Ihre Wahlmöglichkeiten aus? Was müssen Sie bei der Wahl Ihrer Krankenversicherung beachten? Und welche Krankenversicherung passt am besten zu Ihnen? Diese Fragen möchte ich Ihnen im Folgenden beantworten.

Die Künstlersozialkasse

Freiberufliche Künstler und Publizisten haben die Möglichkeit, sich über die Künstlersozialkasse zu versichern. Interessant ist dabei, dass diese Kasse wie ein Arbeitgeber fungiert und durch Zuschüsse des Bundes und leistungsverwertender Unternehmen die Hälfte der Beiträge übernimmt. Welche Krankenversicherung dann aber tatsächlich im Falle von Krankheit die Leistungen erbringen wird, entscheidet jeder selbst. Da Sie als IT-Freiberufler allerdings nicht in diese Berufsgruppe fallen, möchte ich nicht weiter auf die Künstlersozialkasse eingehen, sondern Ihnen Ihre speziellen Möglichkeiten vorstellen.

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Die gesetzliche Krankenversicherung

Als IT-Freiberufler können Sie sich freiwillig gesetzlich versichern. Sollten Sie vor Ihrer freiberuflichen Tätigkeit als Arbeitnehmer bereits gesetzlich versichert gewesen sein und wechseln nicht direkt in die private Krankenversicherung, so erfolgt ein direkter Übergang durch die sogenannte obligatorische Anschlussversicherung. Ein Wechsel zu den anderen beiden Formen ist danach immer noch jederzeit möglich.

Was einen Wechsel zwischen den Krankenversicherungsformen angeht, so ist an einer Stelle Vorsicht geboten. Denn sollten Sie privat versichert sein und möchten zurück in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln, so ist dies nur unter bestimmten Bedingungen möglich und ab einem Alter von 55 Jahren ausgeschlossen. Dies sollten Sie definitiv beherzigen, wenn es in höherem Alter um die Wahl Ihrer Krankenkasse geht.

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet eine Grundversorgung, die sich zwischen den verschiedenen gesetzlichen Kassen nicht unterscheidet. Allerdings bietet jede gesetzliche Krankenkasse unterschiedliche Zusatzleistungen, wie verschiedene Kostenübernahmen bei alternativen Heilmethoden oder Zahnbehandlungen. Darüber hinaus ist es möglich, Zusatzversicherungen abzuschließen, die von eigenständigen Versicherungsunternehmen angeboten werden. Für letztere fallen dann zusätzliche Beiträge an.

Sollten Sie bereits Familie haben oder Kinder in naher Zukunft planen, dann bietet die gesetzliche Krankenversicherung einen gravierenden Vorteil: Kinder sind kostenlos bei ihren Eltern mitversichert.

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Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung

Entscheiden Sie sich für die gesetzliche Krankenversicherung, so bemisst sich der Beitrag nach Ihrem Einkommen, von dem ein bestimmter Prozentsatz fällig wird. Dabei ist allerdings zu beachten, dass zur Berechnung des Beitragssatzes nicht nur die Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit herangezogen werden, sondern zudem auch weitere Einkünfte berücksichtigt werden, wie beispielsweise Kapitalerträge oder Mieteinkünfte. Hier gibt es einen großen Unterschied zu Festangestellten: Während der Arbeitgeber die Hälfte des Krankenkassenbeitrags übernimmt, zahlen Freiberufler diesen Beitrag in voller Höhe. Im Jahr 2019 gelten folgende Beitragssätze:

  • Grundversorgung: 14%
  • Grundversorgung plus Krankengeld: 14,6%
  • Kassenindividueller Zusatzbeitrag: Im Durchschnitt 1%
  • Pflegeversicherung: 3,05% bzw. 3,3% wenn Sie über 23 Jahre alt sind und Kinder haben

Wenn Sie schon Sorge haben, dass bei einem sehr hohen Einkommen Unmengen an Geld in die gesetzliche Krankenkasse fließen, kann ich Sie beruhigen – der Beitrag ist gedeckelt. Aktuell liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 54.450€ im Jahr. So wie eine Obergrenze existiert, gibt es auch eine Untergrenze in Form eines fiktiven Mindesteinkommens von 1.038,33€.

Da ich bereits darauf hingewiesen habe, dass die Beiträge sowie Ober- und Untergrenzen aus dem aktuellen Jahr 2019 stammen, können Sie sich schon denken, dass diese Zahlen nicht in Stein gemeißelt sind. Die Beträge ändern sich tatsächlich jedes Jahr. Was die Beiträge angeht, so gab es innerhalb der letzten Jahrzehnte über 40 Gesundheitsreformen. Das Ergebnis: Fast jedes Mal wurden auf der einen Seite die Leistungen gekürzt und gleichzeitig der Beitrag erhöht. Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen als Freiberufler, immer auf dem neuesten Stand zu bleiben, wo die Leistungen und die entsprechenden Beiträge liegen.

Die private Krankenversicherung

Neben der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung können Sie sich als Freiberufler auch für die private Krankenversicherung entscheiden. Der Vorteil für dauerhaft gutverdienende Versicherte: Der Beitragssatz ist nicht von Ihrem Einkommen abhängig (es wird lediglich eine Bonitätsabfrage durchgeführt, bevor ein Freiberufler in die private Krankenversicherung mit speziellen Leistungen aufgenommen wird). Stattdessen sollten Sie sich 3 zentrale Fragen stellen:

  1. Wie gesund bin ich?
  2. Wie alt bin ich?
  3. Welche Leistungen will ich?

Denn genau von diesen Aspekten hängt neben dem gewünschten Leistungsumfang der Beitragssatz der privaten Krankenversicherung ab: dem Gesundheitszustand, dem Eintrittsalter und den individuellen Leistungswünschen.

Der Gesundheitszustand als Indikator für den Versicherungsbeitrag

Hier liegt ein weiterer entscheidender Unterschied zwischen Angestellten und Freiberuflern. Anders als die gesetzliche Krankenversicherung, die einem Kontrahierungszwang unterliegt – also jeden Menschen aufnehmen muss – können private Krankenversicherungen potenzielle Mitglieder ablehnen. Allerdings gilt das nur für Angestellte. Freiberufler haben dagegen einen Anspruch darauf, im Basistarif aufgenommen zu werden. Der Tarif gleicht dabei dem der gesetzlichen Krankenversicherung.

Sollten Sie allerdings Leistungen in Ihrer privaten Krankenversicherung inbegriffen haben wollen, die jene des Basistarifs übersteigen, so müssen auch Sie, genau wie Festangestellte, sich einem Gesundheitscheck unterziehen. Hier sind Vorerkrankungen ein möglicher Ablehnungsgrund und definitiv ein entscheidender Hebel, der Ihren Beitragssatz in die Höhe schießen lässt. Für den Gesundheitscheck benötigen Sie Ihre Krankenakte, die Sie sich von Ihrer derzeitigen Krankenversicherung oder von Ihrem Hausarzt zuschicken lassen können. Zusätzlich müssen Gesundheitsfragen in Form einer Risikovorabfrage der privaten Krankenversicherung ausgefüllt werden.

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Das Alter als Indikator für den Versicherungsbeitrag

Bei der privaten Krankenversicherung gilt eine einfache Regel: Je jünger der Versicherte, desto niedriger der Beitrag. Wichtig zu wissen ist hier aber, dass die Krankenversicherung sogenannte „Altersrückstellungen“ bildet. Das heißt: Ein Anteil der monatlichen Beiträge wird für die spätere Zeit zurückgelegt, wenn vermutlich öfter Arztbesuche anstehen und folglich mehr Leistungen in Anspruch genommen werden. Auf diese Weise ist es möglich, über die gesamte Laufzeit einen nahezu gleichbleibenden Beitragssatz zu zahlen. Also merken Sie sich folgendes: Je jünger Sie in die private Krankenversicherung einsteigen, desto mehr Altersrückstände können Sie bilden und umso weniger steigen Ihre Kosten für die Krankenversicherung.

Die gewünschten Leistungen als Indikator für den Versicherungsbeitrag

Neben Ihrem Gesundheitszustand und Ihrem Alter existiert ein dritter Indikator für die Höhe des Versicherungsbeitrags. Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie mit der privaten Variante viel mehr Möglichkeiten beim Leistungsumfang. Sie können aus etlichen Tarifen wählen und somit die Leistungen mit aufnehmen, die Ihnen wirklich wichtig sind.

An dieser Stelle übersteigen die möglichen Leistungen die reine Bevorzugung bei der Vergabe von Arztterminen. So können Sie beispielsweise höhere Zuschüsse bezüglich Seh- und Hörhilfen oder im Krankenhaus das Einzelzimmer mit Chefarztbehandlung in Ihren Tarif aufnehmen. Was für Sie als Freiberufler vielleicht noch interessanter sein könnte: Es ist sogar möglich, die Frist bis zur Auszahlung des Krankengelds herabzusetzen.

Das ist aber natürlich nicht umsonst. Je mehr Leistungen Sie in Ihrer privaten Krankenversicherung abgedeckt haben möchten, desto höher folglich der Beitragssatz. Gerade während der Anfänge einer Freiberuflichkeit kann ein hoher Beitragssatz abschreckend wirken. Hierfür bietet die private Krankenversicherung eine elegante Lösung: Sollten Sie gerade erst in die Freiberuflichkeit gestartet sein und aktuell noch kein stetig hohes Einkommen vorweisen können, so haben Sie die Möglichkeit, mit dem Basistarif oder einem anderen günstigen Tarif einzusteigen und diesen später individuell anzupassen und um mehr Leistungen zu erhöhen.

Fazit

Als Freiberufler haben Sie im Gegensatz zu Festangestellten bezüglich Ihrer Krankenversicherung die Wahlfreiheit. Konkret bestehen diese Optionen aus der Künstlersozialkasse, der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Als IT-Freiberufler fällt die Künstlersozialkasse sozusagen weg, da Sie nicht zur Berufsgruppe der Künstler und Publizisten zählen. Übrig bleiben die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung und die private Variante. Welche ist davon nun die für Sie passende Versicherungsform? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an.

Sollten Sie beispielsweise bereits Familie haben, in der Vergangenheit unter gravierenden gesundheitlichen Problemen gelitten haben und bereits höheren Alters sein, wird die gesetzliche Krankenversicherung wahrscheinlich die attraktivere Option sein. Das liegt vor allem an der kostenfreien Mitversicherung von Kindern und an den Indikatoren für den Beitragssatz privater Krankenversicherungen.

Jan Wollenhaupt
Bei Fragen zur Versicherung stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung
Ihr Ansprechpartner: Jan Wollenhaupt
IHK-geprüfter Versicherungskaufmann
Telefon: +49 521 – 93459685
E-Mail: [email protected]

Bei letztgenannter steigt nämlich der Beitragssatz im Alter, bei Vorerkrankungen, bei größerem Leistungsumfang und Kinder müssen separat versichert werden. Aus diesen unterschiedlichen Gründen sollten Sie sich bei der Wahl Ihrer Krankenversicherung gezielt fragen: Wie gesund war ich bisher? Wie alt bin ich? Welche Leistungen möchte ich abgedeckt haben? Und wer soll mitversichert sein? Können Sie diese Fragen klar beantworten, werden Sie mit Sicherheit die richtige Entscheidung bei der Wahl Ihrer Krankenversicherung treffen.



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