Dana Rohlmann
8. Mai 2020

Auf diese 6 Corona-Hilfen von Bund und Ländern können Sie als Selbstständiger zählen

Auf diese 6 Corona-Hilfen können Sie als Freiberufler zählen

Die angeordnete Zwangspause durch die Corona-Krise stellt Sie als Freiberufler vor besonders große Herausforderungen und ist bei vielen von Ihnen mit Existenzängsten gekoppelt. Sie schreien als selbständige Person nicht oft nach Hilfe vom Staat. Doch ausnahmsweise benötigen Sie möglicherweise nun dringend Corona-Hilfen von der Regierung.

Immer wieder gibt es dabei neue Beschlüsse und Neuerungen in Bezug auf die Corona-Hilfen von Bund und Ländern für Selbstständige. Sie haben, wie ich mir denken kann, bereits genug Stress um die Ohren und deshalb möchte ich Ihnen mit diesem Blogbeitrag strukturiert und kompakt darstellen, mit welchen Corona-Hilfen Sie als Freiberufler in der Krise rechnen können. Mit den Zahlungen der Regierung sollen natürlich Sie als Selbstständige, aber auch indirekt Ihre Banken und Vermieter geschützt werden.

1. Steuervorteile nutzen

In Corona-Zeiten wird auf die Erhebung von Stundungszinsen verzichtet. Des Weiteren können Sie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer stellen. Diese Steuervorteile sollen Ihnen bis zum 31.12.2020 zur Verfügung stehen. In sehr besonderen Fällen können Sie sogar Anträge auf Stundung sowie die Anpassung der Vorauszahlungen für nach dem 31. Dezember 2020 fälligen Vorauszahlungen stellen.

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2. Aussetzen von Säumniszuschlägen und Vollstreckungsmaßnahmen

Aufgrund der Corona-Krise können Sie und Ihr Unternehmen gegebenenfalls auf die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschlägen bis zum 31.12.2020 zurückgreifen.

3. Meldung von Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit

Sie als Freiberufler können sich genauso wie Firmen zur Überbrückung der Corona-Krise bei der Bundesagentur für Arbeit melden und Kurzarbeit beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt dann die Sozialversicherungsbeiträge und zahlt den Arbeitnehmern 60 Prozent des Nettogehalts. Sie können diese Meldung für einen laufenden Monat bis zum letzten Tag des Monats durchführen.

4. Bessere Chancen auf KfW-Kredite über die Hausbank

Bei Krediten, die die KfW-Förderbank und die Hausbanken vergeben, wurde der Haftungsanteil der KfW von 80 auf 90 Prozent erhöht. Entsprechend müssen die Hausbanken nur 10 statt 20 Prozent des Ausfallrisikos tragen. Bei den sogenannten KfW-Schnellkrediten wird in vielen Fällen auf die Überprüfung der Bonität Ihrer Firma oder Ihrer Person verzichtet.

5. Ausfallbürgschaften

Mit diesen Bürgschaften übernehmen Förderbanken einen großen Teil des Risikos, wenn eine andere Bank einen Kredit vergibt. Das soll Ihnen als Freiberufler erleichtern, einen Kredit von ihrer Hausbank zu erhalten.

6. Konkrete Zuschüsse vom Staat

Die finanzielle Unterstützung vom Staat hat einen Umfang von bis zu 50 Milliarden Euro. Das Hilfspaket umfasst nun auch neben Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmen (bis zu zehn Mitarbeiter) auch Kleinunternehmen (bis zu 50 Mitarbeiter).

Für Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten wurden Einmalzahlungen von bis zu 9.000 Euro angekündigt, mit denen die nächsten drei Monate abgesichert werden sollen.

Für Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern beträgt die Einmalzahlung bis zu 15.000 Euro, für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern bis zu 30.000 Euro.

Tipp: Um bei dem hohen Kostenpunkt der Miete einzusparen, verhandeln Sie mit Ihrem Gewerbevermieter über die Miete. Die Vermieter möchten Sie als Mieter nicht verlieren.

Zusätzlich zur Bundeshilfe werden Länderprogramme der einzelnen Bundesländer angeboten. Wie viel und was genau diese Hilfspakete beinhalten, entscheiden jedoch die einzelnen Bundesländer selbst. Beispielsweise zahlt Bayern keine zusätzlichen Hilfen, Baden-Württemberg aber schon. Informieren Sie sich am besten hierzu auf der Internetseite vom Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland e.V. (www.vgsd.de) für das für Sie betreffende Bundesland.

Gehöre ich überhaupt zu dem Personenkreis dazu, die den Betriebskostenzuschuss erhalten?

Ihre Tätigkeit als Selbstständiger muss das Haupteinkommen darstellen oder mindestens zu einem Drittel des Nettoeinkommens des Haushalts beitragen. Außerdem können Umsatzeinbrüche, die bereits vor dem 11. März 2020 eingefahren worden sind, leider nicht mehr gefördert werden. Erfüllen Sie diese Richtlinien, dann bekommen Sie die Zuschüsse.

Wie genau geht der Prozess der Beantragung bis hin zur Überweisung Ihres Geldes von statten?

Hier eine kurze Zusammenfassung der einzelnen Schritte:

  1. Die Bearbeitung der Anträge, Auszahlung und ggf. Rückforderung zu Unrecht ausgezahlter Mittel erfolgt durch die Bundesländer und ggf. in deren Auftrag durch Kommunen. Dazu richten die Länder eine Webseite mit Programminformationen und Antragsformularen ein.
  2. Die Antragstellung erfolgt elektronisch. Sie füllen das Formular aus und laden es auf der Webseite hoch oder schicken es per Mail an die vorgeschriebene Adresse.
  3. Bereit gestellt wird das Geld dann vom Bund, wobei es vom Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) zur Verfügung gestellt wird.

Noch Fragen?

Ich hoffe, dass Ihnen diese Tipps helfen und dass Sie einen Überblick darüber bekommen haben, welche Corona-Hilfen in Form von Zuschüssen Sie vom Staat in dieser Krise erhalten können. Über Ihre Möglichkeiten in der Corona-Krise informiert Sie dieser Beitrag. Ich wünsche Ihnen alles Gute für diese schwere Zeit. Melden Sie sich gerne bei mir, wenn Sie weitere Fragen dazu haben.



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