Pflegebedürftigkeitsversicherung für Freiberufler

Pflegebedürftigkeitsversicherung

Genau wie bei der Krankenversicherung geht es bei der Pflegebedürftigkeitsversicherung darum, dass Sie im Falle einer Krankheit geschützt sind. In diesem speziellen Fall sorgen Sie dafür vor, eines Tages möglicherweise pflegebedürftig zu werden. 

Man unterscheidet da zwischen den Bestandteilen der Pflegeversicherung und der privaten Pflegezusatzversicherungen. Ich gehe nun einmal genauer auf die beiden Punkte und die Einteilung in die Pflegestufen ein.

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Pflegeversicherung und private Pflegezusatzversicherung

Die Pflegebedürftigkeitsversicherung ist eine Pflichtversicherung und daher oftmals schon in der gesetzlichen Krankenversicherung mit eingeschlossen. Als Freiberufler sind Sie allerdings nicht verpflichtet, sich gesetzlich versichern zu lassen. Sie können sich als Freiberufler zwar freiwillig gesetzlich versichern lassen, allerdings ist es auch möglich, dass Sie die Pflegeversicherung bei einem privaten Anbieter abschließen.

Sollten Sie die Pflegeversicherung mit einem anderen Versicherer als Ihre Krankenversicherung abschließen, müssen Sie allerdings in Betracht ziehen, dass es zu Streitigkeiten über die Zuständigkeiten zwischen der Kranken- und der Pflegeversicherung kommen kann. Deswegen ist es empfehlenswert, beide Versicherungen bei einem Versicherer abzuschließen.

Private Krankenversicherung

Profitieren Sie als Freiberufler von der Versicherungsfreiheit. Alle Vorteile der privaten Krankversicherung finden Sie hier im Überblick.

Die Pflegstufen

Die Pflegekasse deckt dabei nur die Grundabsicherung ab, die Ihnen auf Antrag gewährt wird und in unterschiedliche Pflegestufen unterschieden wird:

  • Pflegestufe l à Sie benötigen mindestens 1 ½ Std. Hilfe bei zwei Tätigkeiten pro Tag
  • Pflegestufe ll à Sie benötigen mindestens 3 Stunden (schwer Pflegebedürftig)
  • Pflegestufe lll à Sie sind rund um die Uhr pflegebedürftig

Wie viel Geld Sie für Ihre Pflegestufe dann letztendlich bekommen, hängt wiederum von den in Anspruch genommenen Leistungen ab und lässt sich nur schwer generell definieren. Sie können beispielsweise eine eigene Pflegekraft besorgen, zum Beispiel Freunde oder Familie, die Sie pflegen.

Allerdings gibt es auch Möglichkeiten, dass Sie vom Pflegedienst, halbstationär oder vollständig stationär gepflegt werden. Je nachdem, wie viel Hilfe Sie benötigen, ändert sich natürlich auch Ihr Anspruch auf Pflegegeld.

Bei Fragen zum Themengebiet der Pflegebedürftigkeitsversicherung können Sie sich gerne bei uns melden.

Jan Wollenhaupt
Bei Fragen zur Versicherung stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung
Ihr Ansprechpartner: Jan Wollenhaupt
IHK-geprüfter Versicherungskaufmann
Telefon: +49 521 – 93459685
E-Mail: [email protected]


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2 Kommentare zu "Pflegebedürftigkeitsversicherung für Freiberufler"

Andrea Diederich - 23. März 2020 | 12:10

Vielen Dank für diesen hilfreichen Beitrag! Da ich gerne demnächst in die Freiberuflichkeit einsteigen möchte, informiere ich mich derzeit über sämtliche Themen rund um Freiberufler. Ich werde definitiv noch weiter recherchieren, um im Ernstfall vorbereitet zu sein.

Antworten
Susanna Fischer - 24. März 2020 | 11:16

Vielen Dank auch an Sie für dieses positive Feedback.
Wenn Sie Fragen zum Einstieg in die Freiberuflichkeit haben oder Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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