Jannika Beckmann
13. Juli 2020

Vertragsformen für Freelancer: Dienstverträge, Honorarverträge & Werkverträge

Die verschiedenen Vertragsformen für Freelancer: Dienstverträge, Honorarverträge & Werkverträge

Gerade, wenn Sie als Freelancer tätig sind, ist die Wahl der Vertragsform und damit einhergehend die rechtliche Absicherung für Sie von besonders großer Relevanz. In diesem Zusammenhang haben Sie bestimmt schon Erfahrungen mit Dienstleistungsverträgen, Honorarverträgen und sogenannten Werkverträgen gemacht. Die Entscheidung, welche Vertragsform für Sie die Richtige ist, kann da schon eine kleine Herausforderung darstellen. Im Folgenden werde ich diese drei Vertragsformen näher beleuchten und damit etwas Licht ins Dunkel bringen.

Der Dienst- oder auch Dienstleistungsvertrag

Beim Dienstvertrag (oder umgangssprachlich auch Dienstleistungsvertrag) handelt es sich um eine im BGB §§ 611 ff. geregelte Vertragsform. Hierin wird ein Vertragspartner zur Erbringung der im Vertrag beschriebenen Dienste/Dienstleistungen und der andere Vertragspartner zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

Klassischer Arbeitsvertrag

Ein Beispiel für einen Dienstvertrag ist der klassische Arbeitsvertrag, der im BGB §§611a ff. weiter spezifiziert wird. Dieser ist aber für Freiberufler erst mal nicht weiter von Bedeutung, weswegen ich ihn hier nicht weiter beleuchte.

Freier Dienstvertrag

Eine andere Form des Dienstvertrages ist der selbstständige/freie Dienstleistungsvertrag, der aber nicht weiter gesetzlich geregelt ist. Er kann ganz unterschiedliche Dienstleistungen zum Gegenstand haben, ohne dass Sie sich zur Anfertigung eines Produkts oder Werks verpflichten.

Gerade für Freelancer in der IT-Branche scheint diese Vertragsform passend, da sie im Rahmen von Beratungsleistungen, Schulungen oder allgemeiner technischer Unterstützung keinen messbaren Erfolg liefern, sondern eine Dienstleistung.

Deshalb wird die Entlohnung in einem Dienstleistungsvertrag an die Erbringung der Dienstleistung geknüpft und nicht an das Ergebnis. Aus diesem Grund ist diese Vertragsform insbesondere bei längeren Kooperationen zwischen Freelancern und Kunden sinnvoll.

So wie jedes Projekt sehr individuell ist, so kann auch die konkrete Gestaltung der Dienstleistungsverträge sehr unterschiedlich sein.

Folgende Inhalte sollten im Vertrag aber auf jeden Fall abgedeckt werden:

  • Informationen zu den Vertragsparteien
  • Art und Umfang der Leistung
  • Höhe und Regelmäßigkeit der Vergütung
  • Arbeitszeiten und Verschwiegenheit
  • Fristen und Vertragsänderungen (insbesondere auch Kündigungsfristen bzw. Vertragsende)
  • Branchenspezifische Klauseln

Der Honorarvertrag

Die Vertragsformen für Freelancer: Honorarvertrag

Dem Dienstleistungsvertrag sehr ähnlich ist der sogenannte Honorarvertrag. Tatsächlich wird in vielen Erklärungen und Quellen nicht ganz deutlich, wie diese beiden Formen zu differenzieren sind. An einigen Stellen wird der Honorarvertrag als eine Form der freien Dienstverträge im öffentlichen Dienst beschrieben.

Letztendlich ist eine Tätigkeit auf Honorarbasis eine Form der freien Mitarbeit, sodass in einem Honorarvertrag die Zusammenarbeit zwischen einem Unternehmen als Auftraggeber und einem Freelancer als Auftragnehmer geregelt wird.

Dabei werden in einem Honorarvertrag auf alle Vereinbarungen verzichtet, die auf ein abhängiges Arbeitsverhältnis hindeuten. Das bedeutet, es gibt keine Urlaubsvereinbarung, keinen festgelegten Arbeitsort sowie keine vorgegebenen Arbeitszeiten. Sie sind also nicht fest angestellt, erhalten ausschließlich das im Honorarvertrag vereinbarte Gehalt, keinen bezahlten Urlaub und auch keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Arbeitgeber muss zudem keine Sozialversicherungsbeiträge für den Freelancer zahlen.

Hier ergibt sich für die Auftraggeber häufig ein Risiko, da die Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden können, wenn der Freelancer, entgegen der vertraglichen Vereinbarung, wie ein fester Mitarbeiter behandelt wird. An dieser Stelle sollten sich sowohl Auftraggeber als auch Sie als Freelancer absichern, dass keine zu starke Abhängigkeit entsteht. Falls doch, sollten Sie entsprechend eine andere Vertragsform wählen. Dieser Aspekt ist besonders wichtig, um dem Vorwurf der Scheinselbstständigkeit vorzubeugen.

Auch als Freelancer sollten Sie an dieser Stelle in Erwägung ziehen, selbstständig eine Versicherung für langfristige Erkrankungen und Arbeitsunfälle sowie eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

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Der Werkvertrag

Abzugrenzen sind Dienst- und Honorarverträge von den sogenannten Werkverträgen, die nicht die reine Dienstleistung als Vertragsgegenstand haben, sondern den Erfolg einer Dienstleistung. Im BGB §§631 heißt es dazu wörtlich:

  1. Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
  2. Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.

Ein Werkvertrag hat also den Erfolg einer Dienstleistung zum Gegenstand, sodass diese Vertragsart eher für Projekte geeignet ist und weniger für eine langfristige Zusammenarbeit.

In der Praxis: Mischverträge

In der Praxis ist eine Differenzierung der beschriebenen Vertragsarten nicht immer ganz einfach, da viele Unternehmen auch eine Mischform nutzen. Solche Verträge enthalten dann sowohl Elemente eines Dienstvertrages als auch Elemente eines Werkvertrages. Das passiert z. B. dann, wenn Erfolge oder Ergebnisse vertraglich gefordert werden, obwohl der Beschreibung nach eine Dienstleistung erbracht wird.

Meine Empfehlung

Egal für welche Vertragsform Sie sich entscheiden, es sollte von beiden Vertragsparteien eine sorgfältige Prüfung vorgenommen werden, damit für keine Seite Nachteile entstehen. Informieren Sie sich ausführlich, gehen Sie in den Austausch mit Ihrem Vertragspartner oder ziehen Sie gegebenenfalls einen Anwalt zu Rate, damit einer erfolgreichen Zusammenarbeit nichts im Wege steht.

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Noch Fragen?

Wenn Sie noch Fragen zu den einzelnen Vertragsformen haben oder Unterstützung brauchen, schreiben Sie mir. Ich helfe Ihnen gerne weiter.



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