Steuererklärung für Freiberufler – So funktioniert’s

Steuererklärung

Für Freiberufler gelten besondere Regeln bei der Erstellung der Steuererklärung und viele verlieren schnell den Überblick, was überhaupt dazu gehört und welche Formulare ausgefüllt werden müssen. Dabei ist es gar nicht so kompliziert, wie Sie vielleicht im ersten Moment denken. In diesem Beitrag möchte ich Ihnen einmal zeigen, worauf Sie bei der Steuererklärung achten müssen und was Sie von der Steuer absetzen können.

Worauf müssen Freiberufler bei der Steuererklärung achten?

Für Freiberufler ist die Abgabe der Steuererklärung verpflichtend, sobald das Einkommen als lediger Freiberufler 7.834 € bzw. als verheirateter Freiberufler 15.668 € im Jahr übersteigt. Selbstständige und Freiberufler müssen nicht die Einkünfte, die sie erzielen, versteuern, sondern nur den Gewinn.

Da Freiberufler kein Gewerbe beim Finanzamt anmelden müssen, sondern lediglich eine Steuernummer erhalten, ist es relativ einfach, eine Steuererklärung zu erstellen. Die Basis für die zu zahlende Steuerlast bildet die Gewinnermittlung. Diese funktioniert entweder mit einer Bilanzierung oder einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist einfacher als die Bilanzierung und lässt sich bis zu einem Gewinn von 17.500 € jährlich sogar formlos durchführen. Ab einem Gewinn von 17.500 € erfolgt der Eintrag in der Anlage EüR. Hier müssen Sie die Einnahmen und Ausgaben untereinander erfassen. Die Bilanzierung ist aufwendiger, aber dafür genauer als die Einnahmen-Überschuss-Rechnung und listet zudem Buchungen auf.

Freiberufler dürfen unabhängig von der Höhe des Gewinns immer eine Einnahme-Überschuss-Rechnung bei der Steuererklärung vornehmen. Gewerbetreibende hingegen, die die GmbH als Rechtsform gewählt haben, müssen eine Bilanzierung mit Gewinn- und Verlustrechnungen erstellen.

Was können Freiberufler von der Steuer absetzen?

Das Spektrum der absetzbaren Kosten ist breit gefächert – vom Laptop bis hin zu Spenden. Sie sollten alle relevanten Belege aufbewahren. Diese müssen Sie bei einer Prüfung nämlich vorlegen. Grundsätzlich können Sie Werbungskosten, private und gesetzliche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitsmittel, Sparerpauschbetrag, Fortbildungskosten sowie Kontoführungsgebühren absetzen.

Unsere Tabelle zum Thema Freiberufler vs Gewerbetreibender

Tabelle: Freiberufler vs. Gewerbetreibende – Rechte & Pflichten im Vergleich

Selbstständigkeit funktioniert als Gewerbetreibender oder als Freiberufler. Die Rechte und Pflichten beider Gruppen in einer Tabelle gegenübergestellt.

Wenn Sie Ihr Konto ausschließlich zu betrieblichen Zwecken nutzen, können Sie die kompletten Kontoführungsgebühren steuermindernd als Betriebsausgaben geltend machen. Hierbei dürfen Sie mit dem Konto keine privaten Abhebungen oder Überweisungen tätigen. Handelt es sich um ein Konto, welches Sie sowohl privat als auch beruflich nutzen, können Sie die anteiligen Kosten steuerlich geltend machen. Für größere Anschaffung von Wirtschaftsgütern, wie zum Beispiel ein Auto oder eine große Maschine, können Sie die Anschaffungskosten über mehrere Jahre abschreiben.

Im Folgenden erhalten Sie eine Auflistung von einigen absetzbaren Kosten:

  • Firmenfahrzeuge
  • Werbegeschenke bis zu 35€
  • Fachliteratur
  • Werkzeuge oder Utensilien für die Büroausstattung
  • Webseite
  • Beiträge für Berufsverbände
  • berufsspezifische Versicherungen
  • Spenden
  • Fortbildungen mit konkretem Bezug zu der selbstständigen Tätigkeit
  • Leasing-Kosten
  • Fahrtkosten
  • Telefon- und Internetkosten
  • Arbeitszimmer
  • Spenden
  • Steuersoftware
  • Arbeitskleidung
  • Krankenkassenkosten
  • Bewirtungskosten

Welche Formulare müssen Freiberufler für die Steuererklärung ausfüllen?

Die Steuererklärung für Freiberufler und Gewerbetreibende bedeutet mehr Formulare und mehr Anlagen als bei Angestellten. Sie sind zudem verpflichtet, die Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Alle notwendigen Formulare sind digital vorhanden.

Jeder Freiberufler muss den Mantelbogen ausfüllen. Zusammen mit den nötigen Anlagen bildet das Formular die Einkommenssteuererklärung. Die Anlage EÜR, welches die Einnahmenüberschussrechnung ist und bestimmt, wie viel Gewinn ein Unternehmen ergeben hat, gehört ebenfalls zur Einkommenssteuer. Die Anlage EÜR muss nicht ausgefüllt werden, wenn ein Unternehmen den Gewinn über die doppelte Buchführung oder eine Bilanz ermittelt.

Als Freiberufler müssen Sie keine Gewerbesteuer zahlen, weswegen Sie auch keine Gewerbesteuererklärung abgeben müssen. Die Umsatzsteuererklärung wiederum hängt von Ihrem Verdienst ab. Wenn Sie weniger als 17.500 € verdienen, müssen Sie keine Umsatzsteuer zahlen und somit auch keine Umsatzsteuererklärung abgeben.

Verdienen Sie über 17.500 €, so werden Sie als umsatzsteuerpflichtig angesehen und müssen monatliche Umsatzsteuererklärungen abgeben, eventuell Vorauszahlungen leisten und auf Ihren Rechnungen die Umsatzsteuer immer abführen. Sie können die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer mit Ihrer eingenommenen Umsatzsteuer positiv auf Ihre beruflichen Käufe verrechnen.

Die Anlage UR gehört zur Umsatzsteuer und muss dann ausgefüllt werden, wenn Sie Angaben zu Auslandsgeschäften machen. Beziehen Sie außerdem noch Kapitaleinkünfte aus dem Ausland, so müssen Sie auch die Anlage AUS ausfüllen. Die Anlage G ist nur für Personen gedacht, die einen Gewerbeschein haben. Freiberufler ohne Gewerbeschein sind bei dem Formular Anlage S richtig. Versicherungsbeiträge (Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, etc.) bzw. die Altersvorsorge gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand bzw. Anlage AV (AV=Altersvorsorge). Die Anlage KAP ist das Formular für Kapitalanleger.

Noch Fragen?

Haben Sie noch Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder zu den einzelnen Punkten? Melden Sie sich bei mir und ich helfe Ihnen gerne weiter. Ich freue mich auf die Kontaktaufnahme!

Freelancercheck ist keine Steuerberatung. Unsere Artikel dienen als allgemeine informierende Beiträge für unsere Leserschaft und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Holen Sie sich bitte eine professionelle Steuerberatung, um die angesprochenen Themen individuell auf Ihre Situation rechtssicher zu erörtern.
Wir selbst arbeiten oft mit unseren Partnern Debitoor und RHH Treuhand GmbH zusammen, der nach unserer Erfahrung für eine umfassende Beratung beispielsweise ein geeigneter Ansprechpartner ist, der sicherlich auch Sie gerne in Ihren steuerlichen Angelegenheiten unterstützt. Natürlich können Sie aber auch jeden anderen Steuerberater dazu ansprechen.



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2 Kommentare zu "Steuererklärung für Freiberufler – So funktioniert’s"

Phillipp Pfeifer - 25. Mai 2020 | 12:43

Hallo Frau Canaj,

ich befinde mich derzeit in einem Angestelltenverhältnis und übe nebenbei eine freiberufliche Tätigkeit aus. Nun habe vor kurzem geheiratet und möchte meine Steuerklasse ändern. Wer ist denn für Änderungen der Steuerabzugsmerkmale zuständig?

Liebe Grüße

Phillipp Pfeifer

Antworten
Susanna Fischer - 26. Mai 2020 | 9:57

Hallo Herr Pfeifer,

im Falle der Eheschließung ist Ihre Gemeinde (Meldebehörde) für die Übermittlung der Steuerabzugsmerkmale an das Bundeszentralamt zuständig.
Die Änderung Ihrer Steuerklasse in diesem Zusammenhang sollte dann auf Antrag beim Finanzamt erfolgen.

Viele Grüße
Susanna Fischer

Antworten

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