6 Antworten auf häufig gestellte Fragen bei freiberuflichen Nebentätigkeiten

Freiberufliche Nebentätigkeiten: Wir beantworten Ihnen die 6 häufig gestellten Fragen

Sie wollen sich neben Ihrem Beruf verselbstständigen? Dann kommen bei Ihnen möglicherweise einige Fragen zur Organisation und zu rechtlichen Aspekten auf. In diesem Beitrag finden Sie Antworten auf Ihre Fragen rund um eine freiberufliche Tätigkeit – angefangen bei der Anmeldung, über Steuern und Versicherungen bis hin zum Marketing.

1. Worauf müssen Sie bei der Anmeldung achten?

Genauso wie Ihren Hauptberuf müssen Sie auch Ihren Nebenerwerb beim Gewerbeamt anmelden. Die Anmeldung erfolgt mit einer detaillierten Beschreibung der Tätigkeit und einer Anmeldegebühr in Höhe von 10 € bis 40 € beim Gewerbeamt bzw. der Gewerbemeldestelle der zuständigen Stadtverwaltung. Das Gewerbeamt leitet Ihre Anmeldung dann an das Finanzamt weiter. Hiernach erhalten Sie von dem Finanzamt Unterlagen zur Anmeldung. Sind Sie Vollzeit-Freiberufler? Dann müssen Sie sich nicht beim Gewerbeamt anmelden und eine Anmeldung beim Finanzamt reicht aus.

2. Müssen Sie Ihren Arbeitnehmer über Ihre freiberufliche Tätigkeit informieren?

Grundsätzlich hat jeder Deutsche das Recht auf eine freie Berufswahl. Enthält Ihr Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel, so müssen Sie Ihren Arbeitgeber über Ihren freiberuflichen Nebenerwerb informieren. Wichtig ist, dass die Nebentätigkeit die Leistung im Hauptjob nicht einschränkt, keine Konkurrenz für den Arbeitnehmer entsteht, eine Krankheit nicht für den Nebenjob genutzt wird und die Arbeitszeit im Nebenberuf nicht mehr als 20 % der Arbeitszeit des Hauptberufs übersteigt. Die maximale Arbeitszeit pro Tag beträgt rechtlich 10 Stunden. Um rechtlich also auf der richtigen Seite zu stehen, sollte das Maximum nicht überschritten werden. Heißt: Wenn Sie in Ihrem Hauptjob acht Stunden leisten, dann sollten Sie pro Tag nur zwei Stunden in Ihre freiberufliche Tätigkeit investieren.

3. Besteht die Gefahr einer Scheinselbstständigkeit?

Wenn Sie als Scheinselbstständiger betrachtet werden, werden Sie wie ein Arbeitnehmer betrachtet und müssen Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Sie werden als Scheinselbständiger angesehen, wenn drei der folgenden Kriterien auf Sie zutreffen:

  • ausübende Tätigkeit für nur einen Kunden
  • keine freie Entscheidung über die Arbeitszeit, den Stundensatz oder den Arbeitsort im Nebenerwerb
  • keine Kundenakquise
  • Beschäftigung von nicht sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern mit einem höheren Verdienst als 400 € im Monat
  • Nachgang einer Tätigkeit, die Sie in Ihrem Hauptberuf verrichten
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4. Wie viel dürfen Sie sich in Ihrem Nebenjob dazuverdienen?

Es gibt keine Einkommensgrenze im freiberuflichen Nebenjob. Sie können also so viel verdienen, wie Sie wollen. Ausnahmen stellen Empfänger von ALG1, ALG2 und Studenten dar. ALG1-Empfänger haben eine Hinzuverdienstgrenze von 165€ im Monat, ALG2-Bezieher von 100€ im Monat und BAföG erhaltende Studenten von 400€ monatlich.

5. Wie mache ich Marketing für meine freiberufliche Nebentätigkeit?

Als Freiberufler im Nebenjob sind Sie selbstständig auf die Verbreitung Ihres Nebenjobs angewiesen, um neue Unternehmen für sich zu gewinnen. Sie sollten sich also Gedanken rund um Ihr Marketing machen. Hilfreich ist es, eine eigene Homepage einzurichten, um sich, die Leistungen und Konditionen vorzustellen. Damit Ihre Seite auch erreicht wird, muss Sie auch gefunden werden. Dies gelingt über SEO-Maßnahmen. Die anfallenden Kosten können als Betriebsausgaben kenntlich gemacht werden. Weitere Tipps für Ihr Eigenmarketing finden Sie in diesem Artikel.

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6. Welche Versicherungen und Steuern müssen Sie für Ihre freiberufliche Tätigkeit zahlen?

Erfolgt die freiberufliche Nebentätigkeit in Form eines Minijobs, müssen Sie keine weiteren Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Der Umfang bemisst sich am Einkommen und der investierten Zeit. Wenn der Nebenerwerb die Einkommensvorgabe eines Minijobs aber übertrifft, dann fallen Sozialversicherungsbeiträge an.

Die freiberufliche Nebentätigkeit ist sowohl kranken- als auch rentenversicherungspflichtig. Der Vorteil ist aber, dass Sie Ihre bereits vorhandene Kranken- bzw. Rentenversicherung behalten können. Sie benötigen also als nebenberuflicher Freiberufler keine zusätzliche Kranken- oder Rentenversicherung, es sei denn Sie nutzen mehr als 18 Stunden pro Woche für den Nebenjob. In diesem Fall ist eine weitere Krankenversicherung extra für den Nebenerwerb erforderlich.

Für die Besteuerung ist es unerheblich, ob Sie nebenberuflich oder hauptberuflich Freiberufler sind, denn für beide Fälle gelten die gleichen Regeln. Mehr über zu zahlenden Steuern für Freiberufler erfahren Sie hier.

Noch Fragen?

Haben Sie noch Fragen zu Ihrer nebenberuflichen Tätigkeit oder brauchen Sie Unterstützung? Melden Sie sich gerne bei mir und wir sprechen einmal über Ihre Situation.



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2 Kommentare zu "6 Antworten auf häufig gestellte Fragen bei freiberuflichen Nebentätigkeiten"

Marcel Neumann - 2. Juni 2020 | 14:06

Hallo Frau Canaj,

muss ich als Freiberufler Bücher führen und bilanzieren?

Beste Grüße
Marcel Neumann

Antworten
Susanna Fischer - 4. Juni 2020 | 11:35

Hallo Herr Neumann,

da Freiberufler nach dem Handelsrecht keine Kaufleute und nach dem Steuerrecht keine Gewerbetreibenden sind, besteht hier keine Pflicht zur Buchführung.
Statt einer Bilanz kann eine Einnahmen-Überschuss Rechnung eingereicht werden.

Viele Grüße
Susanna Fischer

Antworten

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